Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen der CONSULTING Team GmbH
Stand: Juni 2024
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Die CONSULTING Team GmbH ist ein Dienstleistungsunternehmen für betriebswirtschaftliche und vertriebliche Unternehmensberatung. Es werden daher überwiegend betriebswirtschaftliche sowie vertriebliche Dienstleistungen im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrags erbracht. Aus diesem Grund haftet die CONSULTING Team GmbH nicht für den Eintritt eines Erfolges, welcher vom jeweiligen Kunden erwartet wird. Es gelten die Vorschriften über die entgeltliche Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB, auch wenn sich Teile der Dienstleistung als Werk darstellen sollten.
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Ergänzende Dienstleistungen – wie beispielsweise Steuerberatung, Rechtsberatung und Wirtschaftsprüfung – werden im Bedarfsfall von Kooperationspartnern erbracht, zu denen die CONSULTING Team GmbH eine enge und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung unterhält. Mit diesen Partnern erfolgt sodann eine interne Koordination des Projekts sowie des Informationsflusses.
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Die Beratung findet auf dem gesicherten Stand der Wissenschaft und der betriebswirtschaftlichen Praxis statt. Es kann für die Umsetzung der Leistung der CONSULTING Team GmbH jedoch keine Garantie- oder Erfolgshaftung übernommen werden, da weder betriebswirtschaftliche Entscheidungen getroffen werden noch eine geschäftsführende oder gewerbliche Tätigkeit im Namen des Auftraggebers ausgeführt wird.
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Die CONSULTING Team GmbH verpflichtet sich, über vertrauliche Informationen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Sie gilt jedoch nicht für Informationen, die bereits allgemein und/oder der CONSULTING Team GmbH im Speziellen bekannt sind und/oder den Stand der Technik dokumentieren.
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Die CONSULTING Team GmbH erbringt ihre Leistungen selbst, durch eigene Mitarbeiter, freiberufliche Berater, Kooperationspartner und/oder durch Dritte. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und diesen Dritten ist nur mit schriftlicher Zustimmung der CONSULTING Team GmbH gestattet.
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Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Mitwirkung bei der Auftragsdurchführung, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erledigung erforderlich ist. Insbesondere hat der Auftraggeber alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und Informationen vollständig und rechtzeitig an die CONSULTING Team GmbH zu übergeben.
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Das Honorar beträgt – sofern nicht anders vertraglich vereinbart – EUR 275,– pro Stunde für Beratungsleistungen und EUR 120,– pro Stunde für administrative Tätigkeiten, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die erbrachte Leistung wird anhand eines Tätigkeitsnachweises belegt.
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Alle Projektkosten verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, zuzüglich Reisekosten, Verpflegungskosten, technischer Kosten, Auslagen nach Aufwand sowie der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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Sofern vertraglich nicht anders geregelt, werden bei Beauftragung 50 % des Beratungshonorars zur Zahlung fällig. Weitere Rechnungen werden in Abständen von 14 Tagen unter Nachweis der erbrachten Leistung gestellt.
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Der Auftraggeber hat Anspruch auf die Beseitigung etwaiger Mängel. Der CONSULTING Team GmbH ist Gelegenheit zur zweifachen Nachbesserung zu geben.
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Alle Rechnungsbeträge sind spätestens zehn Arbeitstage nach Rechnungseingang zur Zahlung fällig.
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Die Kündigungsfrist beträgt sowohl für den Auftraggeber als auch für die CONSULTING Team GmbH zwei Wochen zum Monatsende. Die Kündigung ist schriftlich per Einschreiben zu erklären.
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Im Falle einer Kündigung ist die tatsächlich erbrachte Leistung abzurechnen.
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Die CONSULTING Team GmbH haftet ausschließlich bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist in jedem Fall auf einen Gesamtbetrag von maximal EUR 100.000,– begrenzt.
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Als Gerichtsstand – auch gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Kaufleuten – gilt der Sitz der CONSULTING Team GmbH. Es gilt deutsches Recht.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksamen Bestimmungen sind so umzudeuten, dass sie dem ursprünglich gewollten Zweck möglichst nahekommen.
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Alle Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrags bedürfen der Schriftform.